42 BImSchV - Ein Bundes-Immissionsschutzgesetz

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Durch den richtigen Bauunternehmer zum Haus der Träume

Ich freue mich, dass ihr auf meinen neuen Blog gestoßen seid und daran Interesse zeigt. Wer sich damit beschäftigt, sich ein eigenes Haus zu bauen, der hat viele Punkte im Vorfeld abzuklären. So ist es wichtig, dass man einen Bauunternehmer findet, mit dem man zusammen das Projekt zu einem erfolgreichen Ende bringt. Ich habe mich dafür entschieden, mein Leben in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Damit das Haus auch genau meinen Wünschen und Vorstellungen entsprach, habe ich mich mit vielen Bauunternehmen in Verbindung gesetzt. Erst als ich einen Betrieb gefunden hatte, der individuell auf mich eingegangen ist, habe ich mich zum Bau entschieden. Damit auch ihr den richtigen Unternehmer findet, berichte ich hier über meine Erfahrungen.

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42 BImSchV - Ein Bundes-Immissionsschutzgesetz

10 Juli 2017
 Kategorien: Bau & Bauunternehmer, Blog


Mit dem Paragrafen 42 BImSchV tritt eine gesetzliche Verordnung innerhalb des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft. Durch diese Vorschrift soll der Betrieb von Kühltürmen, Kühlanlagen und Nassabscheidern geregelt werden. Von der Verordnung sind alle Kühlmaschinen betroffen, die mit Wasser betrieben werden und dieses mit der Umgebungsluft in Kontakt bringen. Die gesetzliche Grundlage entspricht in weiten Teilen den VDI-Richtlinien 2047 Blatt 2 und Blatt 3. 

Als Anlass für die Herausgabe einer speziellen Verordnung, dienen einige Fälle von Legionellenbefall in Deutschland. Dazu zählt auch der Legionellose-Ausbruch in Warstein im Jahr 2013. Dieser stellte einen der folgenreichsten Legionellenfälle weltweit dar, bei dem zwei Menschen starben und 165 Menschen erkrankten. Als Ursache für das Auftreten dieser Infektion wurde ein Legionellenbefall in Klimaanlagen, Kühltürmen und Rückkühlanlagen festgestellt. Gutachter kamen zum Ergebnis, dass das derzeit in Deutschland geltende Regelwerk, das in den VDI-Richtlinien 2047 und 4250 dargestellt wird, keinen ausreichenden Schutz für Personen bietet. Außerdem fehle es den Richtlinien an Rechtsverbindlichkeit, urteilten die Fachleute. Aufgrund einer Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Entwicklung der 42. BImSchV empfohlen, die im Jahr 2014 in einem ersten Entwurf eingereicht wurde.   

Bereits in den Jahren 2015 und 2016 kam es zu weiteren Legionellen Fällen. In Bremen erkrankten im November 2015 insgesamt 19 Menschen und im März 2016 meldeten die Behörden weitere 17 Legionellen-Erkrankungen. Daraufhin legte das Bundesumweltministerium am 19. Januar 2016 einen ersten Referentenentwurf für die 42. BImSchV vor, mit dem bald Wasserbetriebe, wie zum Beispiel die Weidner Wassertechnik GmbH Stephan Meißner, arbeiten sollten. Mit dem Ziel, die Verordnung baldmöglichst zu verabschieden lud das Ministerium insgesamt 70 Fachvertreter zu einer Anhörung am 9. März 2016 ein. Den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums gemäß sollte die Verordnung bereits im Sommer 2016 in Kraft treten. Die Zustimmung wurde seitens des Bundeskabinetts am 22. März 2017 erteilt und der Regierungsentwurf am nächsten Tag dem Bundesrat zur Zustimmung übersendet. Durch den Verordnungstext ist keine automatische Stilllegung betroffener Anlagen vorgesehen, allerdings können die zuständigen Behörden in Einzelfällen eine vorübergehende Betriebseinstellung erwirken. 

Im Gesetzestext wurde eindeutig auf die Risiken und Gefahren, die beim Betrieb von Kühltürmen, Nassabscheidern und Verdunstungskühlanlagen entstehen können, hingewiesen. Unter bestimmten Bedingungen besteht demnach ein erhöhtes Risiko, dass sich legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole)ausbreiten, die durch das Einatmen bei Menschen Erkrankungen verursachen können. In Ausnahmefällen führen schwere Lungenentzündungen sogar zum Tode. Ein Befall von Legionellen soll durch die neue Verordnung wirkungsvoll verhindert werden. Legionellen zählen zu den natürlich vorkommenden Wasserbakterien, die in geringen Konzentrationen in ein technisches Wassersystem gelangen können. Dabei besteht die Möglichkeit, dass sie sich unter günstigen Bedingungen stark vermehren. Für den Menschen stellen sie ein gesundheitliches Risiko dar. 

Das Einatmen der Aerosole oder die Aspiration durch das Verschlucken von Wasser kann in der Lunge schwere Lungenentzündungen auslösen. Allerdings ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch nahezu ausgeschlossen. Es gilt als sicher, dass mindestens zehn Todesfälle bundesweit auf Legionellen-Infektionen durch Verdunstungskühlanlagen zurückzuführen sind. Die Verordnung hat deshalb zum Ziel, die Anwendung einer sicheren Technik zur Überwachung der Errichtung und des Betriebes Kühltürmen, Nassabscheidern und Verdunstungskühlanlagen umzusetzen.